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   AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07   

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https://dejure.org/2007,45284
AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07 (https://dejure.org/2007,45284)
AG Ulm, Entscheidung vom 14.11.2007 - 7 C 1932/07 (https://dejure.org/2007,45284)
AG Ulm, Entscheidung vom 14. November 2007 - 7 C 1932/07 (https://dejure.org/2007,45284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Vielmehr kann sich die Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGH auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben, wenn die Leistungen aus den Gewerken der Handwerker oder - wie im vorliegenden Fall - bei Sachverständigen einem als einheitlich empfundenen Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind (BGH Urteil vom 04.04.2006, Az.: X ZR 80/05; Az.: X ZR 122/05, jeweils zitiert nach JURIS).

    "Ausreißer", bleiben somit bei der Beurteilung, welche Vergütung üblich ist, unberücksichtigt (vgl. BGH X ZR 80/05 a.a.O.).

  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Bei der Beurteilung, ob eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten vorliegt, ist nicht nur auf die äußere Gestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten, wie sie im Wortlaut der Abtretungserklärung Ausdruck gefunden hat, sondern auch auf die Umstände abzustellen, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1081, 1083 m.w.N.).

    Der Umstand, dass die Rechnung zunächst an den Haftpflichtversicherer des Beklagten übersandt wurde, verstößt angesichts der konkreten Regelung, wonach der Kunde für die Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche selbst zu sorgen hat, nicht gegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (vgl. hierzu BGH NJW-RR 94, 1081, 1083 unter Verweis auf BGH NJW 1985, Seite 1223).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Vielmehr kann sich die Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGH auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben, wenn die Leistungen aus den Gewerken der Handwerker oder - wie im vorliegenden Fall - bei Sachverständigen einem als einheitlich empfundenen Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind (BGH Urteil vom 04.04.2006, Az.: X ZR 80/05; Az.: X ZR 122/05, jeweils zitiert nach JURIS).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Der zwischen dem Kläger und dem Geschädigten geschlossene Vertrag ist als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB zu qualifizieren (vgl. BGHZ 127, 378, 384).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Nicht erforderlich für den Eintritt des Sicherungsfalls ist hingegen, dass der Sachverständige darlegt, dass und woraus sich seiner Meinung nach die Zahlungsunfähigkeit seines Kunden ergibt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2006, 1029 ff; zitiert nach JURIS).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Der Umstand, dass die Rechnung zunächst an den Haftpflichtversicherer des Beklagten übersandt wurde, verstößt angesichts der konkreten Regelung, wonach der Kunde für die Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche selbst zu sorgen hat, nicht gegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (vgl. hierzu BGH NJW-RR 94, 1081, 1083 unter Verweis auf BGH NJW 1985, Seite 1223).
  • LG Mannheim, 30.06.2006 - 1 S 2/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzung des üblichen Honorars

    Auszug aus AG Ulm, 14.11.2007 - 7 C 1932/07
    Das Gericht legt für die Ermittlung der Höhe des üblichen Entgelts gemäß § 287 ZPO in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LG Mannheim vom 30.06.2006 (Az.: 1 S 2/06, zitiert nach JURIS) die für den hiesigen Raum (PLZ erfolgte Honorarbefragung 2005 des BVSK zu Grunde.
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